Förderungen für Vereine

Vereinspauschale

Der Landkreis sowie das Bayerische Staatministerium des Innern, für Sport und Integration gewähren Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine. Grundlage der Förderung sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien).

Hinweis: Sollten die Trainerlizenzen nur in Kopie vorliegen, benötigen wir die "Erklärung der Lizenzinhaber".
Das Formular ist auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration zum Download bereitgestellt. Den Link zu der Webseite finden Sie untenstehend unter "Weiterführende Informationen (extern)".

Investitionszuschüsse zur Jugendsportförderung und zum Sportstättenbau

Förderhöhe und die allgemeinen Fördervoraussetzungen sind der Richtlinie zur Jugendsportförderung zu entnehmen. Der Zuschuss ist mittels Formblatt "Zuwendung Sportstättenbau" bei der Kreisfinanzverwaltung anzufordern.

Nach Abschluss der Maßnahme ist der Verwendungsnachweis vom Bay. Landes-Sportverband bzw. Bay. Sportschützenbund vorzulegen.

Sportförderung Landkreis Roth