Förderung von Veranstaltungen für Senior*innen
Der Landkreis Roth gewährt Vereinen, Verbänden und Trägern der freien Wohlfahrtspflege, die Veranstaltungen für ältere Bürger*innen (Senior*innen ab dem 60. Lebensjahr) durchführen, einen Zuschuss als Pauschale im Rahmen der Altenhilfe nach dem XII. Buch des Sozialgesetzbuches. Gefördert wird eine Veranstaltung pro Verband und Jahr.
Umfangreichere Informationen zu den Fördermöglichkeiten im Bereich Veranstaltungen für Senior*innen finden Sie hier: