Investitionszuschüsse für den Bau von Jugendeinrichtungen

Den Neubau bzw. die Generalinstandsetzung von örtlichen Jugendeinrichtungen fördert der Landkreis Roth mit 5 % nach Kostenpauschalen. Überörtliche Jugendeinrichtungen werden mit 5 % der förderfähigen Kosten gefördert. Grundlage dafür sind die Gesamtkosten, die Nutzflächen und der Anteil der Räume, die überwiegend als Jugendräume genutzt werden.