Schwanger in Roth

Als staatlich anerkannte Beratungsstelle für alle Fragen zum Thema Schwangerschaft 
bieten wir Frauen und Männern eine unabhängige und qualifizierte Beratung an.

Unsere Aufgaben

  • Beratung bei Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt
  • Information über gesetzliche Bestimmungen und finanzielle Hilfen (u.a. Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit)
  • Beratung zu den Themen Schwangerschaft, Familienplanung und Empfängnisverhütung
  • Antragstellung von Hilfen der "Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" für Schwangere in finanzieller Not
  • Bei Bedarf nachgehende Betreuung bis zum 3. Lebensjahr des Kindes
  • Informationen über Hilfsangebote vor und nach Geburt im Landkreis Roth und der Stadt Schwabach
  • Beratung bei psychosozialen Themen wie z.B. Alleinerziehend sein, Veränderungen in der Partnerschaft, Krisen in der Schwangerschaft und nach der Geburt

Informationen zur Beratung

  • Wir haben die Zusatzqualifikation zur Schwangerschaftskonfliktberatung.
  • Wir unterliegen der Schweigepflicht.
  • Wir beraten auf Wunsch anonym.
  • Unsere Beratung ist unabhängig von Religion, sexueller Identität und Staatsangehörigkeit.
  • Unsere Beratung ist kostenfrei und vertraulich.
  • Sie können gerne Ihren Partner, Ihre Eltern oder eine andere Vertrauensperson zur Beratung mitnehmen.
  • Wir bieten bei Bedarf telefonische sowie Online-Beratungen (via Zoom) an.

Schwangerschaftskonfliktberatung

Unsere staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen ist berechtigt den Beratungsausweis auszustellen, der für einen Schwangerschaftsabbruch  nach § 219 StGB gesetzlich vorgeschrieben ist. 

Die Beratung dient dem Schutz den ungeborenen Lebens. Sie ist ergebnisoffen zu führen und respektiert die Verantwortung der Frau. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht. Sie kann auf Wunsch auch anonym durchgeführt werden. Nach abgeschlossener Beratung wird eine Beratungsbescheinigung ausgestellt. Diese Bescheinigung wird zur Vorlage bei der Ärztin oder dem Arzt, die/der den Abbruch durchführen soll, benötigt.

Bei nicht medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbrüchen muss eine Frist von 12 Wochen nach Befruchtung eingehalten werden. Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Abbruchtermin müssen mindestens 3 Tage liegen.

Vertrauliche Geburt

Die vertrauliche Geburt ermöglicht eine medizinisch betreute Entbindung und garantiert Müttern 16 Jahre lang Anonymität. Die schwangere Frau gibt nur einmalig einer Beraterin gegenüber ihre Identität preis. Die Beraterinnen begleiten die Frauen vor und nach einer Geburt. Entscheidet sich die Frau für die dauerhafte Abgabe des Kindes, wird es zur Adoption freigegeben. Die betroffenen Kinder können dann ab dem 16. Lebensjahr ihre Herkunft erfahren.

Das kostenlose, barrierefreie und 24 Stunden erreichbare Hilfetelefon "Schwangere in Not" ist eine erste Anlaufstelle. Sie bietet bei Bedarf auch eine fremdsprachige Beratung an. Hilfe gibt es unter 0800 / 40 40 020

Sexualpädagogik

Wir bieten folgendes an:

  • Zielgruppenorientierte Projekte zu den Themen Liebe/Partnerschaft, Sexualität, Verhütung, HIV/Aids und weitere sexuell übertragbare Krankheiten (insbesondere an Schulen und ähnlichen Einrichtungen)
  • Multiplikatorenschulungen für Lehrkräfte, Fachkräfte in der Jugendarbeit u.a.

Unsere Angebote sind kostenlos. Termin, Dauer und Rahmenbedingungen besprechen wir gerne mit Ihnen am Telefon.

Rufen Sie uns an unter 09171 / 81-1601

Dokumente zum Download

Schwangerenberatung