
Meldepflichtige Krankheiten
Infos zur Krankheiten, die an das Gesundheitsamt zu melden sind, sowie weiterführende Links zum Thema
Übertragbare Krankheiten, die eine wesentliche Gefahr für die Allgemeinheit oder Einzelne darstellen können, sind unverzüglich an das Gesundheitsamt zu melden.
Die gesetzliche Grundlage bildet das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die Meldung sollte üblicherweise mit Hilfe des vorgesehenen Formulars per FAX erfolgen. In dringenden Fällen ist die telefonische Meldung erforderlich. Für dringende Fälle außerhalb der Dienstzeiten des Gesundheitsamtes ist ein dienstbereiter Amtsarzt über die Polizeiinspektion Roth (Tel.: 09171 97440) zu erreichen.
Bei folgenden Krankheiten sind der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod zu melden (nach § 6 IfSG):
- Borreliose in Form eines Erythema migrans, einer akuten Neuroborreliose und einer akuten Lyme-Arthritis
- Botulismus
- Cholera
- Creutzfeldt-Jakob-Krankheit
- Diphtherie
- Hämorrhagisches Fieber, virusbedingt
- HUS (Hämolytisch urämisches Syndrom, enteropathisch)
- Masern
- Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis
- Milzbrand
- Paratyphus
- Poliomyelitis
- Pest
- Typhus abdominalis
- Tollwut
- Tuberkulose
- Mikrobiell bedingte Lebensmittelvergiftung oder akute infektiöse Gastroenteritis
- andere bedrohliche Krankheit
- gesundheitliche Schädigung nach Impfung
- Erkrankungshäufung (2 oder mehr Erkrankungen, bei denen ein epidemiologischer Zusammenhang vermutet wird)
Soweit erforderlich, stellt das Gesundheitsamt Ermittlungen zu Infektionsquellen und Kontaktpersonen an und führt gegebenenfalls weitergehende Untersuchungen durch. Es werden Untersuchungen zur Aufklärung der Übertragungswege angestellt, gegebenenfalls notwendige Hygienemaßnahmen empfohlen oder durchgeführt sowie die betroffenen Personen beraten. Unter Umständen müssen Schutzmaßnahmen, z.B. Tätigkeitsverbote, angeordnet werden.
Darüber hinaus sind eine Reihe von Labornachweisen durch die Labore selbst meldepflichtig (§ 7 IfSG). Über diese und über weitere melderechtliche Vorschriften geben die unten angeführten Links Auskunft.