
Belehrung IfSG 43
Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz - Infos & Termine
Termine
Zeit: Donnerstag um 11:00 Uhr, 15:00 Uhr sowie 16:30 Uhr
Ort: Gesundheitsamt, Westring 36, 2. Stock, 91154 Roth
und
Zeit: Freitag um 10:00 Uhr
Ort: Gesundheitsamt Roth Dienststelle Schwabach, Regelsbacher Straße 9, 91126 Schwabach
Die Anmeldung ist online möglich.
Häufige Fragen
- Die Bescheinigung darf bei Beginn der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als 3 Monate sein, gilt dann aber unbegrenzt weiter.
- Eine Unterbrechung oder Wechsel der Tätigkeit hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit der Bescheinigung gemäß § 43 IfSG.
- Die nach 1980 bis zum 31.12.2000 ausgestellten Gesundheitszeugnisse gemäß §§ 17, 18 des Bundes-Seuchengesetzes (BSeuchG) gelten weiterhin.
- Sollte Ihnen Ihr Nachweis über die Erstbelehrung abhandengekommen sein, können Sie sich jederzeit bei uns eine Zweitschrift ausstellen lassen, wenn die Belehrung bei uns im Gesundheitsamt war und nicht länger als 10 Jahre zurückliegt.
- Für die Beantragung der Zweitschrift erbitten wir eine vorherige telefonische Rücksprache.
- Für die Folgebelehrung ist ausschließlich der Arbeitgeber zuständig. Dieser muss die Belehrung bei Aufnahme der Tätigkeit und dann im Folgenden alle 2 Jahre (24 Monate) wiederholen und dokumentieren.
- Als Selbständige*er haben Sie sich eigenständig um die Aktualisierung ihres Kenntnisstandes und möglicher Änderungen im Infektionsschutzgesetz zu kümmern.
- Ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen (wie Kindergarten-, Schul- und Pfarrfeste) fallen nicht mehr unter die gesetzlich vorgeschriebene infektionshygienische Belehrungspflicht gemäß §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG), da ehrenamtlich tätige Vereinshelfer nicht "gewerbsmäßig" im Sinne der Vorschrift tätig sind. Die Anforderungen an die Hygiene bleiben dennoch bestehen.
- Die Vereinsverantwortlichen und Veranstalter können bspw. mit Hilfe des Merkblattes ihre Mitwirkenden über die infektions- und lebensmittelhygienischen Grundregeln informieren. Denn sie sind und bleiben dafür verantwortlich, dass die Hygieneanforderungen eingehalten werden und der hygienegerechte Umgang mit Lebensmitteln sichergestellt ist. Der Leitfaden für ehrenamtliche Helfer ist auch in englisch, arabisch und weiteren Sprachen bei der Bayerischen Staatsregierung erhältlich. Er kann daher gut zur Belehrung nicht-deutschsprachiger ehrenamtlicher Helfer eingesetzt werden.
Leitfaden & zusätzliche Informationen (extern)
Gesundheitsamt Roth
Gesundheitsamt Roth - Dienststelle Schwabach
Anschrift
Regelsbacher Str. 9
91122 Schwabach