
Schuleingangsuntersuchung
Für Sie und Ihr Kind beginnt bald ein neuer Lebensabschnitt - Ihr Kind kommt in die Schule.
Unser Team aus Ärzt*innen und Fachkräften der Sozialmedizin steht Ihnen gerne beratend zur Seite, deshalb untersuchen wir Ihr Kind vor der Einschulung.
Die Schuleingangsuntersuchung (SEU) wird zur reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU)
Ihr Kind wird ein Jahr vor der Vorschule untersucht, um mehr Zeit für eventuelle Therapie und Förderung zu haben, falls eine verzögerte Entwicklung oder gesundheitliche Beeinträchtigung entdeckt werden sollte.
Dabei geht es nicht um eine frühere Einschulung.
Alle Kinder sollen eine möglichst gute Chance auf einen erfolgreichen Schulstart haben.
Die Untersuchung findet größtenteils in den Räumen des Gesundheitsamtes Roth und in Ausnahmefällen in den Kindergärten statt.
Beginn der rSEU ist im Juni 2023.
Die reformierte Schuleingangsuntersuchung betrifft alle Kinder, die vom 01.10.2017 – 30.09.2018 geboren sind. Auch die sogenannten „Korridorkinder“.
- Die ausgefüllten Fragebögen zur medizinischen Vorgeschichte und dem Entwicklungsstand Ihres Kindes. Diesen erhalten Sie mit dem Einladungsschreiben.
- Ein vorhandenes Impfbuch.
- Der namentliche Nachweis der U8 bzw. U9 (gelbes Untersuchungsheft).
- Falls vorhanden, die Brille, das Hörgerät, den Gesundheitspass (z.B. Allergiepass, Diabetikerausweis o.ä.) oder den Schwerbehindertenausweis.
Die reformierte Schuleingangsuntersuchung wird die reguläre Schuleingangsuntersuchung ersetzen.
Die Teilnahme ist nach Art. 80 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtwesen (BayEUG) verpflichtend.
Weitere Informationen, auch in anderen Sprachen, sowie die gesetzlichen Grundlagen finden Sie unter: www.lgl.bayern.de/schuleingangsuntersuchung
Dokumente zum Download
Rücksprache mit den Fachkräften der Sozialmedizin zu folgenden Sprechzeiten möglich:
täglich von 8:00- 12:00 Uhr
Reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU)
Die Schuleingangsuntersuchung (SEU) wird zur reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU)