Ausländerrecht

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite sollen nur einen ersten Überblick über die Zuständigkeiten des Landratsamts in diesem Bereich geben. Für genauere Informationen nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit dem Ausländeramt auf.

Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis)

Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels.

Unter dem Oberbegriff Aufenthaltstitel werden unterschieden:

  • das Visum
  • die befristete Aufenthaltserlaubnis (auch Blaue Karte EU und (Mobiler)-ICT-Karte)
  • die (unbefristete) Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU

Die befristete Aufenthaltserlaubnis und die Niederlassungserlaubnis werden durch die Ausländerbehörde erteilt. Das Visum wird von der zuständigen Deutschen Auslandsvertretung erteilt.

Die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen orientiert sich an dem jeweiligen Aufenthaltszweck (z.B. Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, humanitäre Gründe).

Besuchsvisum und Einladung (Verpflichtungserklärung)

Ist für Besuchsaufenthalte in Deutschland ein Visum erforderlich, kann dies bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Es muss nach Überzeugung der Auslandsvertretung feststehen, dass es sich tatsächlich um einen Besuchsaufenthalt handelt, an der Rückkehrbereitschaft keine Zweifel bestehen und der Besuchsaufenthalt ausreichend finanziell abgesichert ist (Lebensunterhalt, Krankenversicherungsschutz) 

Für den Nachweis der finanziellen Absicherung fordern die deutschen Auslandsvertretungen im Herkunftsland des Gastes in den meisten Fällen eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers. Diese Verpflichtungserklärung wird auch als Einladung bezeichnet.

Hinweis: Für die Abgabe der Verpflichtungserklärung ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde notwendig. Alternativ können Sie über unseren (e)Service eine Terminanfrage an die Ausländerbehörde senden.

Visum Unionsbürger*innen

Unionsbürger und Unionsbürgerinnen bedürfen für die Einreise keines Visums und für den Aufenthalt keines Aufenthaltstitels.

Pässe und Ersatzdokumente (für Ausländer*innen)

Bitte nehmen Sie bei Fragen zu diesem Thema direkt Kontakt mit der Ausländerbehörde auf.

Ausländeramt Landkreis Roth

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth

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