Erlebenswelt Roth: Ergebnisse zum Umlaufverfahren vom 17.06.2020 – 01.07.2020

Stand: 03.07.2020

Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation durch die Corona-Pandemie kann die LAG ErLebenswelt Roth laut Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten das Projektauswahlverfahren mittels Umlaufbeschluss durchführen.

Folgende fünf Beschlüsse wurden im Umlaufverfahren vom 17.06.2020 – 01.07.2020 vom Vorstand der LAG ErLebenswelt Roth gefasst: 

1. Umlaufbeschluss zum Projekt „Unterstützung Bürgerengagement – Antrag 2“

2. Umlaufbeschluss zur Aufstockung der Fördermittel im Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ von max. 1.000 € auf max. 2.500 €

3. Umlaufbeschluss zum Kleinprojekt „Unterstützung Bürgerengagement – Kegelbahn am Laibstädter Sommerkeller“

4. Umlaufbeschluss zum Kleinprojekt „Unterstützung Bürgerengagement – Mitmachtage in der Alternativen Landwirtschaft“

5. Vorbehaltsbeschluss – Umlaufbeschluss zum Projekt „Bewegungs- und Erlebnispark am Jugendplatz Hilpoltstein“

Im Rahmen der nächsten Mitgliederversammlung der LAG ErLebenswelt Roth wird diese Eilentscheidung erläutert und per Mitgliederbeschluss nachträglich legitimiert.

Die Informationen zu den einzelnen Beschlüssen finden Sie auf unserer Homepage.