

Erlebenswelt Roth: Ergebnis zum Umlaufverfahren vom 11.05.2020 bis 22.05.2020
Stand: 24.05.2020
Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation durch die Corona-Pandemie sollten direkte Kontakte möglichst vermieden werden. Das betrifft auch die Vorstandssitzungen der LAG ErLebenswelt Roth. Um dennoch handlungsfähig zu bleiben, kann die LAG in dieser Zeit laut Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten das Projektauswahlverfahren mittels Umlaufbeschluss durchführen.
Die LAG ErLebenswelt Roth konnte bereits schon zuvor Umlaufbeschlüsse herbeiführen, allerdings nur, wenn die Projekte vorab in einer Sitzung vorgestellt wurden. Um weiterhin handlungsfähig zu sein muss somit zunächst ein Grundsatzbeschluss erfolgen.
Im Rahmen der nächsten Mitgliederversammlung der LAG ErLebenswelt Roth wird diese Eilentscheidung erläutert und per Mitgliederbeschluss nachträglich legitimiert.
Folgender Beschluss wurde im Umlaufverfahren vom 11.05.2020 bis 22.05.2020 gefasst:
„Der Vorstand der LAG ErLebenswelt Roth e.V. beschließt, dass wegen des aktuellen Katastrophenfalls (Corona-Pandemie) alle Projekt- und sonstigen Beschlüsse, einschließlich Entscheidungen über Einzelmaßnahmen im Rahmen des Projekts „Unterstützung Bürgerengagement“, im besonderen Umlaufverfahren erfolgen, solange die Restriktionen aufgrund der Corona-Pandemie andauern“
Abstimmungsergebnis:
An der Abstimmung im Umlaufverfahren beteiligten sich 32 von 34 Vorstandsmitgliedern. Davon waren 17 Wirtschafts- und Sozialpartner und 15 kommunale Vertreter. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, da mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder abgestimmt hat, davon stammen mehr als 50% der Stimmen von Wirtschafts- und Sozialpartnern.
Dafür: 32 Personen
Dagegen: 0 Personen
Enthaltungen: 0 Personen
Somit wird der Beschluss mit 32 gegen 0 Stimmen angenommen