Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige; Beantragung

Wenn Sie Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, um sie zu erproben, zu begutachten oder zu untersuchen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

Informationen

Stand: 2/3/2023 4:40:36 PM
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal )